Der aktuelle Strafregisterauszug des Beschuldigten weist drei Einträge auf. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 4. Februar 2013 wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern i.S. des SVG zu einer unbedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt. Weiter wurde er mit Strafbefehl des kantonalen Untersuchungsamtes St. Gallen vom 8. Februar 2016 wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt, wobei eine Probezeit von 4 Jahren angesetzt worden ist.