Der Vollzug der Geldstrafe und der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 3 Jahre festzulegen. Die bisher ausgestandene Haft sei mit 175 Tagen (7. Oktober 2019 bis 11. Oktober 2019 und 16. August 2020 bis 2. Februar 2021) und die Ersatzmassnahmen ermessensweise mit 60 Tagen an die Freiheitsstrafe anzurechnen. Schliesslich sei die Gerichtskasse Lenzburg -5- anzuweisen, der amtlichen Verteidigerin die richterlich auf Fr. 43'278.90 festzusetzende Entschädigung auszurichten. 3.2. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 3. April 2024 statt.