12.2. Es wird festgestellt, dass dem Zivil- und Strafkläger 2, E._____, dem Grundsatze nach Schadenersatzansprüche zustehen. Im Übrigen wird seine Schadenersatzforderung auf den Zivilweg verwiesen. 12.3. Der Beschuldigte hat dem Zivil- und Strafkläger 2, E._____, die gerichtlich auf CHF 16'178.65 (inkl. 7.7% MWST von CHF 1'178.65) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen. Im Übrigen hat der Zivil- und Strafkläger 2 [E._____] seine Parteikosten selber zu tragen.