11.3. Sollte der Zivil- und Strafklägerin 1 [C._____] im noch vor Bundesgericht hängigen Verfahren die unentgeltliche Rechtpflege gewährt werden, so wird die Gerichtskasse Lenzburg angewiesen, dem unentgeltlichen Vertreter der Zivil- und Strafklägerin 1 [C._____], Rechtsanwalt Julian Burkhalter, die richterlich auf CHF 10'798.35 (inkl. 7.7% MWST von CHF 772.02) festgesetzte Entschädigung auszurichten.