Gegenstand Einfache Körperverletzung usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 6. August 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, Gewaltdarstellungen, Pornografie (Art. 197 Abs. 5 Satz 1 StGB), Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung und Hausfriedensbruchs (GA act. 1 ff.). Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg fällte am 31. Januar 2022 folgendes Urteil: