Damit besteht die Pflicht zu sofortigem Anhalten auch in Zweifelsfällen, um überhaupt feststellen zu können, ob ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist. Wer weiterfährt, ohne sich zu vergewissern, ob ein Sach- oder Personenschaden eingetreten ist, macht sich unabhängig davon strafbar, ob sich nachträglich herausstellt, dass es zu keinem Schaden gekommen ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_1002/2020 vom 4. Oktober 2021 E. 5.2.2; Urteil des Bundesgerichts 6B_322/2015 vom 26. November 2015 E. 3). Das Touchieren der Seitenspiegel ist unweigerlich geeignet, diese zu beschädigen. Dass die Kollision zu keinem ersichtlichen Sachschaden -9-