Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte soll am 23. Februar 2022, um 16.36 Uhr, in Muri auf der Pilatusstrasse mit dem Personenwagen […] gefahren sein. Vor ihm soll B._____ mit dem Lieferwagen […] gefahren und etwas nach links ausgewichen sein, da ihm eine Person auf der rechten Fahrbahn entgegengekommen sei. Gleichzeitig soll der Beschuldigte den Lieferwagen von B._____ überholt haben. Beim Überholen soll der Beschuldigte nicht genügend Abstand zum vorderen Fahrzeug gehalten haben, weshalb es zu einer Streifkollision zwischen den beiden Fahrzeugen (Berühren der Seitenspiegel) gekommen sei.