1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden sprach A. mit Strafbefehl vom 6. März 2023 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 100.00, ersatzweise 40 Tage Freiheitsstrafe. In tatsächlicher Hinsicht wurde ihm vorgeworfen, er sei der Verfügung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Aargau vom 17. Januar 2023, den Fahrzeugausweis sowie die Kontrollschilder aaa für den Personenwagen Opel Zafira aufgrund erloschener Haftpflichtversicherung innert fünf Tagen abzugeben, nicht nachgekommen. Dieser Strafbefehl ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.