3. [in Rechtskraft erwachsen] Die Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. f StGB für die Dauer von 10 Jahren des Landes verwiesen. Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger F. einen Schadenersatz von Fr. 324.05 zu bezahlen. 4.2. Im Übrigen wird die Schadenersatzforderung des Privatklägers F. auf den Zivilweg verwiesen. 4.3. Die Genugtuungsforderung des Privatklägers F. wird abgewiesen. - 14 -