4.4.4. Die Privatklägerin beantragt weiter die Zusprechung eines Schadenersatzes von Fr. 2'300.00 für Winterreifen. Den Wert dieser Winterreifen belegt sie mit einer Rechnung der I. GmbH vom 20. Dezember 2021 (UA act. 358). Nachdem jedoch der Fahrzeugwert des Lamborghini Urus und die Zusammensetzung der einzelnen Wertpositionen aufgrund der vorherigen Ausführungen unklar ist (vgl. E. 4.4.2), ist nicht erstellt, dass der Wert der Winterreifen nicht bereits im geschätzten Fahrzeugwert enthalten ist. Aufgrund dessen hat die Privatklägerin ihre Schadenersatzforderung auch in diesem Punkt nicht hinreichend begründet, weshalb diese gestützt auf Art. 126 Abs. 2 lit.