4.4.2. Betreffend den Wert des Lamborghinis Urus hat die Privatklägerin A. AG den Schlussbericht der G. Versicherung vom 14. Juni 2022 eingereicht. Auf diesem ist ersichtlich, dass das Fahrzeug gemäss der Expertise im Tatzeitpunkt einen Zeitwert von Fr. 241'400.00 aufgewiesen haben soll. Wie sich dieser Fahrzeugwert zusammensetzt und wie er berechnet worden ist, geht aus dem unsignierten Dokument, welches keinerlei Belege enthält, jedoch nicht hervor (UA act. 356). Folglich wäre diese Schadenersatzforderung, nachdem sie von der Beschuldigten in ihrer Höhe bestritten worden ist, nur im anerkannten Umfang zuzusprechen und im Übrigen zufolge ungenügender Begründung gestützt auf Art.