4.4. 4.4.1. Die Privatklägerin hat anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung beantragt, die Beschuldigte sei zu verpflichten, ihr einen Schadenersatz von Fr. 249'010.00 nebst Zins zu 5 % seit 16. Januar 2022 zu bezahlen. Dieser Betrag setze sich aus dem Wert des Lamborghini Urus von Fr. 241'000.00 zuzüglich Fr. 5'310.00 für das ersteigerte Kontrollschild sowie Fr. 2'300.00 für Winterreifen zusammen (GA act. 84).