2.2. Die Beschuldigte hat die A. AG über ihre Identität, ihre Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz sowie ihren Wohnort getäuscht, indem sie den Mitarbeitern der A. AG einen gefälschten Schweizer Führerausweis und eine gefälschte Schweizer Aufenthaltsbewilligung vorgezeigt hat und sich dadurch als die fiktive italienische Staatsangehörige D., geboren am tt.mm.1980, wohnhaft an der X-Strasse in 9008 St. Gallen ausgegeben hat. Damit wurde die A. AG über Umstände getäuscht, die für das Zustandekommen des Mietvertrags über den Lamborghini Urus und die anschliessende Übergabe des Lamborghinis an die Beschuldigte von entscheidender Bedeutung waren. Hätte die A. AG um die wahre Identität