3.2. Mit Eingabe vom 9. Mai 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm, auf die Berufung der Privatklägerin A. AG sei nicht einzutreten. 3.3. Am 15. Mai 2023 bezahlte die Privatklägerin A. AG die von ihr mit Verfügung vom 3. Mai 2023 einverlangte Sicherheitsleistung von Fr. 10'000.00. 3.4. Die Berufungsverhandlung fand am 26. Juni 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte gestützt auf den angeklagten Sachverhalt des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.