66a Abs. 1 lit. f StGB eine im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreibende Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren angeordnet. Die Beschuldigte wurde verpflichtet, dem Privatkläger F. einen Schadenersatz von Fr. 324.05 zu bezahlen. Im Übrigen wurde dessen Schadenersatzforderung auf den Zivilweg verwiesen und seine Genugtuungsforderung abgewiesen. Weiter wurde die Beschuldigte verpflichtet, der Privatklägerin A. AG einen Schadenersatz von Fr. 241'400.00 nebst Zins zu 5 % seit 16. Januar 2022 zu bezahlen. Im Übrigen wurde die Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen. Schliesslich wurde angeordnet, dass der Beschuldigten das beschlagnahmte Mobiltelefon Samsung