2. Das Bezirksgericht Zofingen sprach die Beschuldigte mit Urteil vom 16. März 2023 des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB sowie der mehrfachen Fälschung von Ausweisen gemäss Art. 252 Abs. 3 StGB schuldig und bestrafte sie mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten mit einem unbedingt zu vollziehenden Anteil von 15 Monaten und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 18 Monaten, Probezeit 3 Jahre. Der ausgestandene Freiheitsentzug von 396 Tagen wurde auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Weiter wurde gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit.