22 Abs. 1 StGB strafbar gemacht zu haben, indem sie sich am 13. Januar 2022 gegen 16.00 Uhr bei der Autovermietung von F. im […] in Q. unter Verwendung eines gefälschten Schweizer Führerausweises und einer gefälschten Schweizer Aufenthaltsbewilligung vorsätzlich wahrheitswidrig als D., geboren am tt.mm.1980, italienische Staatsangehörige, ausgegeben habe, um F. über ihre wahre Identität zu täuschen und ihn im Glauben zu lassen, sie sei in der Schweiz aufenthaltsberechtigt und wohnhaft. Die Beschuldigte habe einen Mietvertrag für einen Lamborghini I 140 Gallardo für eine Mietdauer von sieben Tagen abgeschlossen und dafür Fr. 2'400.00 bar bezahlt.