Die Beschuldigte habe mit der A. AG einen Mietvertrag für einen Lamborghini Urus für die Mietdauer von zwei Tagen abgeschlossen und dafür Fr. 2'500.00 bar bezahlt. Sie habe den Mitarbeitern der A. AG vorgetäuscht, den Lamborghini Urus nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückbringen zu wollen, was sie jedoch nicht beabsichtigt habe. Sie habe das Fahrzeug ins Ausland bringen und den Deliktserlös für sich behalten wollen. In der irrigen Annahme, bei der vermeintlichen D. handle es sich um eine gutgläubige Fahrzeugmieterin, hätten die Mitarbeiter der A. AG den Lamborghini Urus an die Beschuldigte ausgehändigt und dabei das Vermögen der A. AG geschädigt.