Der Beschuldigte hat in der Folge mit Datum vom 18. Februar 2022 von Hand seine Personalien angegeben, sodann angekreuzt, er anerkenne, als Lenker für die aufgeführte Widerhandlung verantwortlich zu sein, und schliesslich über seiner Unterschrift das Feld «Lenker» angekreuzt (act. 8). Hinweise darauf, dass der Beschuldigte das Formular nicht wahrheitsgetreu ausgefüllt hätte, liegen nicht vor. Im Gegenteil stehen die von ihm gemachten Angaben im Einklang mit seinen Aussagen vor Vorinstanz, dass er, nachdem er das Formular erhalten habe, zuerst Rücksprache mit seiner Frau und dann mit seiner Mitarbeiterin genommen habe. Seine Frau habe ihm gesagt, es sei sicher er gefahren.