Darin ist keine willkürliche Feststellung des Sachverhalts zu erkennen. Die Regionalpolizei Bremgarten hat am 16. Februar 2022 ein Schreiben an die B. geschickt (act. 7). In diesem wurde sie nach diversen Angaben über die am 24. Januar 2022 erfolgte Geschwindigkeitsmessung aufgefordert, auf einem beiliegenden Formular die Personalien des verantwortlichen Lenkers mitzuteilen. Der Beschuldigte hat in der Folge mit Datum vom 18. Februar 2022 von Hand seine Personalien angegeben, sodann angekreuzt, er anerkenne, als Lenker für die aufgeführte Widerhandlung verantwortlich zu sein, und schliesslich über seiner Unterschrift das Feld «Lenker» angekreuzt (act.