1.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 25. Januar 2023 der Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG schuldig und bestrafte ihn dafür mit einer Busse von Fr. 600.00, ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe. 2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 5. April 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2.2. Mit Verfügung vom 26. April 2023 wurde die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet. 2.3. Am 26. Mai 2023 reichte der Beschuldigte seine Berufungsbegründung ein.