Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte soll am 24. Januar 2022, um 11.44 Uhr, in Q. auf der X-Strasse, Höhe Haus Nr. x, als Lenker des Fahrzeugs Land Rover, AG xxx xxx, mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h gefahren sein. Nach Abzug der Sicherheitsmarge von 3 km/h habe er die dort signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h überschritten.