1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der mehrfachen fahrlässigen Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 WG zufolge des Erwerbs von Waffen. 2. Der Beschuldigte ist schuldig der mehrfachen fahrlässigen Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 WG zufolge des Verbringens von Waffen in das schweizerische Staatsgebiet. - 18 -