So ist die Umschreibung der Messer auf diesen Auszügen jeweils nicht vollständig wiedergegeben, sondern mit dem nicht vollständig wiedergegebenen Begriff "Multif…" umschrieben (vgl. die unvollständige Beschriftung in act. 12 f.). Die auf den Bestellbestätigungen unvollständige Beschreibung der Messer ist der Formatierung auf den Ausdrucken geschuldet und wäre auf der App selber vollständig einsehbar gewesen. Dazu kommt, dass der Beschuldigte auch bei der Verkäuferin ohnehin Nachfragen zum offensichtlich falsch angepriesenen Produkt hätte stellen können.