4.5.3. Es ist allgemein bekannt, dass Messer als Waffen eingesetzt werden können und somit ein Gefahrenpotential von ihnen ausgeht. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass der Umgang mit Messer vom Gesetzgeber reguliert wird, um die damit verbundenen Gefahren für die Bevölkerung zu minimieren. Auch wenn die waffenrechtlichen Erlasse zum Bereich des Nebenstrafrechts zu zählen sind, so haben diese, insbesondere aufgrund der von Waffen ausgehenden Gefährlichkeit, als allgemein bekannt zu gelten.