4. 4.1. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, am 29. September 2020 an seinem Wohnort in Q. über die Shopping-App "Wish" zwei Klappmesser bestellt zu haben. Diese seien auf dem Postweg aus dem Ausland in die Schweiz versandt worden, wo sie am 5. und 19. November 2020 bei der Zollstelle Zürich-Flughafen eingetroffen und von der Eidgenössischen Zollverwaltung zurückbehalten worden seien. Diese Klappmesser seien einhändig bedienbar und verfügten über einen federunterstützten Auslösemechanismus, weshalb sie Waffen im Sinne des Waffengesetzes darstellten.