Shopping-App "Wish" ohne Absicht einhändig bedienbare sowie mit über federunterstützten Auslösemechanismen verfügende Klappmesser und somit verbotene Waffen ohne Berechtigung im Ausland erworben sowie diese in die Schweiz eingeführt habe. Die Möglichkeit des Verstosses gegen das Waffengesetz sei gemäss Anklage für den Beschuldigten beim Kauf der Klappmesser vorhersehbar gewesen, da er sich nicht vorgängig um deren Beschaffenheit gekümmert habe. Der Erwerb und die Einfuhr dieser Messer wären für den Beschuldigten vermeidbar gewesen, indem sich dieser vorgängig über die Funktionen der Klappmesser und die geltenden Bestimmungen informiert hätte (Strafbefehl vom 31. März 2021;