2.3. Mit dem zur Anklage erhobenen Strafbefehl vom 10. Februar 2021 wird dem Beschuldigten die mehrfache fahrlässige Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition i.S.v. Art. 33 Abs. 1 lit. a WG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 WG vorgeworfen, indem er am 29. September 2020 an seinem Wohnsitz in Q. über die ausländische -6-