2.2. Gegen dieses, ihm am 24. August 2021 zugestellte, Urteil meldete der Beschuldigte am 3. September 2021 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 30. April 2022 zugestellt. 3. 3.1. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 18. Mai 2022: " 1. Die beschuldigte Person sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." 3.2. Der Verfahrensleiter ordnete mit Verfügung vom 19. Mai 2022 das schriftliche Verfahren an.