6. Die Verfahrenskosten bestehen aus: -4- a) der Gebühr von Fr. 800.00 b) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 60.00 Total Fr. 860.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. b im Gesamtbetrag von Fr. 860.00 auferlegt. 7. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber."