1.2. Gegen diesen ihm am 12. Februar 2021 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 17. Februar 2021 (Postaufgabe: 19. Februar 2022) Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen am 31. März 2021 (Postaufgabe: 1. April 2021) samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Brugg. 2. 2.1. Am 11. August 2021 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg statt. Diese erkannte gleichentags: " 1. Der Beschuldigte ist schuldig der mehrfachen fahrlässigen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 33 Abs. 2 WG.