Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erliess am 10. Februar 2021 folgenden Strafbefehl gegen den Beschuldigten: " Sachverhalt: Mehrfache fahrlässige Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Art. 33 Abs. 1 lit. a i. V. m. Abs. 2 WG) Die beschuldigte Person hat fahrlässig und ohne Berechtigung eine Waffe erworben und in das schweizerische Staatsgebiet eingeführt.