11.4. Die dem früheren amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt David Holliger, für die erstinstanzlichen Verfahren zugesprochenen Entschädigungen von insgesamt Fr. 35'836.65 wurden mit der Berufung nicht angefochten, weshalb darauf nicht zurückgekommen werden kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019). Diese Entschädigung ist vom Beschuldigten hinsichtlich der Entschädigung vor Rückweisung durch das Obergericht (Fr. 25'118.10) ausgangsgemäss zu 2/3 mit Fr. 16'745.40 zurückzufordern, sobald es seine finanziellen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).