Der Beschuldigte veranlasste durch das von ihm aufgeschaltete falsche Wohnungsinserat mit einem bewusst sehr tiefen Mietzins, dass potentielle Interessenten bei B. anrufen würden (Anklageziff. 3.1). Dieser erhielt vom 27. November 2017 bis 30. November 2017 rund 50 Anrufe, teilweise spät am Abend. Zu mehr Anrufen kam es bloss nicht, weil B. sein Telefon ausschaltete. Die Belästigung, die sich über mehrere Tage hinzog und teilweise auch nächtliche Anrufe umfasste, ist erheblich.