Er hat sich deshalb auch bei der Polizei erkundigt, ob er Angst haben müsse, zusammengeschlagen zu werden, wenn er mit seinen Enkelkindern auf den Spielplatz gehe. H. ging aufgrund der vom Beschuldigten geäusserten Drohung davon aus, dass wenn er dem Beschuldigten das nächste Mal über den Weg laufe, ihm etwas passieren werde.