Mittelschwer verschuldenserhöhend ist das Motiv des Beschuldigten zu berücksichtigen. Er wollte die anderen Hausbewohner mit der Brandstiftung aus Rache in ihrem eigenen Zuhause in Angst und Schrecken versetzen, insbesondere da die Hausbewohner sein Rauchen im Keller beanstandet hatten und ihm von den Vermietern die Kündigung angedroht worden war. Dass er dabei nicht davor zurückschreckte, anderen einen grossen Schaden zuzufügen, zeugt von erheblicher Rücksichtslosigkeit. Dem Beschuldigten war das Eigentum anderer egal.