Nachdem die Rauchentwicklung durch einen Mieter schon bald bemerkt worden war, konnten die Bewohner der Liegenschaft rechtzeitig evakuiert werden, so dass diese nicht konkret an Leib und Leben gefährdet wurden. Dieser Umstand wirkt sich im Rahmen des Grundtatbestands der nicht qualifizierten Brandstiftung, der das Vorliegen eines Sachschadens genügen lässt, weder verschuldenserhöhend noch verschuldensmindernd aus.