Anklage soll durch die Brandstiftung am Mehrfamilienhaus ein Sachschaden von Fr. 31'611.30 verursacht worden sein. Die Aargauische Gebäudeversicherung verlangte im Strafverfahren adhäsionsweise einen Schadenersatz von Fr. 14'000.00. Der vom Beschuldigten verursachte Schaden, auch wenn dieser betragsmässig noch genau bestimmt werden muss (vgl. vorinstanzliches Urteil S. 57 E. 12.2.3), begründet in Relation zum denkbaren Ausmass möglicher Brandschäden und zum weiten Strafrahmen von bis zu zwanzig Jahre Freiheitsstrafe ein vergleichsweise noch leichtes Verschulden.