9. 9.1. Die Schuldsprüche wegen des mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und der Beschimpfung betreffend die Anklageziffer 2 wurden vom Beschuldigten nicht angefochten. Des Weiteren ist er nach dem Dargelegten wegen Brandstiftung (Anklageziff. 1), mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage (Anklageziff. 2, 3.1 und 3.2), mehrfacher Beschimpfung (Anklageziff. 3.2, 5), mehrfacher Drohung (Anklageziff. 3.2), einfacher Körperverletzung (Anklageziff. 4), Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 34 Abs. 4 SVG (Anklageziff. 5) und mehrfacher Verletzung der Vorschriften der Verkehrsregelverordnung gemäss Art. 96 VRV i.V.m. Art. 60 Abs. 6 VRV und Art.