Vor diesem Hintergrund erscheint es plausibel, dass sich der Beschuldigte von der Fahrweise von N. provoziert fühlte. Als er dann noch sah, dass es sich dabei um ein Fahrzeug der Firma O. AG handelte – also jenes Unternehmen, das seine Bewerbungen zweimal abgewiesen hatte – reagierte er überschiessend und unverhältnismässig auf eine eigentliche Kleinigkeit.