anderen Weg als N. eingeschlagen habe, sei er N. nach. Er habe dann auch ein Warnsignal abgegeben, da N. ihn ausgebremst habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19). Damit gesteht er zumindest ein, diesen verfolgt zu haben und sich von ihm provoziert gefühlt zu haben, andernfalls hätte er nicht – nachdem der Mercedes nicht mehr zwischen ihnen beiden war – ein längeres Warnsignal abgegeben und ihn bis zum Firmenareal der O. AG verfolgt (UA act. 1822, Protokoll Berufungsverhandlung S. 19). Der Beschuldigte hatte zudem mit der Firma O. AG eine Vorgeschichte. Er führte aus, sich dort zwei Mal beworben zu haben, wobei seine Bewerbung jeweils zurückgewiesen worden sei (UA act. 1822).