parkiert habe, sei der Beschuldigte hinter das Fahrzeug des Geschädigten gefahren und habe das hintere Kontrollschild des Firmenfahrzeugs der O. AG weggerissen. Das Kontrollschild habe der Beschuldigte in der Folge an sich genommen und sei damit davongefahren. Kurz darauf habe der - 34 - Beschuldigte das Kontrollschild während der Fahrt aus dem Fenster geworfen, wo es für die Berechtigte nicht mehr auffindbar gewesen sei.