Später sei der zweite Mann ausgestiegen und es habe «ein kleineres Gerangel» gegeben. Anschliessend habe der erste Mann den zweiten losgelassen, sei in sein Auto gestiegen und weggefahren. Die Verursachung einer Sachbeschädigung habe er nicht gesehen. Was die Männer gesprochen haben, habe er nicht gehört (vgl. UA act. 1780 Ziff. 7-14). Zudem habe er keine beschädigte Kleidung gesehen (UA act. 1782 Ziff. 21). Als er sich anschliessend mit I. noch unterhalten habe, habe dieser über Schmerzen im Gesicht und an der Nase geklagt. Er (M.) habe aber kein Blut festgestellt und auch keine anderen Verletzungen gesehen (UA act. 1781 Ziff. 15 f.).