Daraufhin habe der Beschuldigte umgehend zurückgeschlagen. Nach dieser Ohrfeige seien beide wieder in ihre Autos gestiegen. Da I. immer noch nicht weggefahren sei, sei er wieder ausgestiegen und habe ihn angeschrien, er solle endlich sein Fahrzeug parkieren. I. habe immer wieder versucht, die Autotür aufzumachen, die der Beschuldigte mit den Handballen zugehalten habe. Er habe nie in das Auto von I. hineingeschlagen. I. habe dann geparkt und der Beschuldigte habe wegfahren können. Er habe nie «alter Sack» oder «Du bringst ja keinen mehr hoch» gesagt (zum Ganzen: UA act. 1756 Ziff. 2 ff. sowie UA act. 1819 Ziff. 122).