Der Beschuldigte habe ihn anschliessend durch das Seitenfenster an seinem T-Shirt gepackt und gleich darauf habe er einen Faustschlag auf sein linkes Auge bekommen. Dadurch sei seine Brille auf den Beifahrersitz geschleudert worden. Er habe aussteigen wollen, aber der Beschuldigte habe die Fahrertür zugehalten (UA act. 1785 f. Ziff. 5). Dabei seien zwei Dellen an der Fahrzeugtüre entstanden (UA act. 1786 Ziff. 11). Er selbst habe den Beschuldigten nicht geschlagen. Er habe ihn nicht angefasst (UA act. 1787 Ziff. 14 f.). Bei den weiteren Einvernahmen vom 30. Januar 2020 (VA act. 275 f.) und vom 3. November 2022 (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 f.) bestätigte I. seine Aussage.