und Schrecken versetzt wurden. So verstand D. den Begriff «eis ihd Schnorre» denn auch als allgemeiner Ausdruck, der ihm zu verstehen geben soll, dass ihm etwas zustossen werde. Die Drohung habe ihm schlaflose Nächte verursacht, weshalb er schliesslich einen Arzt habe aufsuchen müssen, der ihm deswegen Beruhigungsmittel verschrieben habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9). B. hingegen glaubte, dass er tatsächlich eines Tages vom Beschuldigten einen Faustschlag bekommen werde, er habe ihn schliesslich bereits einmal gesehen, wie er jemand anderen geschlagen habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 16;