6.3.5. D. berichtete bei seiner Einvernahme am 30. November 2017 von dem Inserat der Wohnung von B.. Ferner schilderte er, dass er am 28. November 2017 von seinem Bruder einen Anruf bekommen habe, indem dieser vom Telefonat mit dem Beschuldigten berichtet habe. In der Folge sei er ebenfalls von einer unbekannten Nummer angerufen worden. Zunächst habe er das Telefon nicht abgenommen, nachdem während 30 Minuten jedoch immer wieder Anrufe gekommen seien, habe er das Telefon abgenommen. Dabei habe jemand – seiner Meinung nach sei dies eindeutig der Beschuldigte gewesen, er habe ihn erkannt (UA act. 1674 Ziff. 6) – geschrien «Hey D. los mi en Rue du Kamerad».