Er gedenke, eine Überwachungskamera zu installieren. Er fühle sich nicht gut. Man wisse nie, wann der Beschuldigte auftauche. Er nehme die Aussage des Beschuldigten ernst. Dieser habe schon diverse Schlägereien gehabt. Er traue diesem eine Gewaltanwendung zu (UA act. 1664 Ziff. 7-10).