6.3. 6.3.1. Die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten zeigte, dass dieser zwischen dem 29. November 2017 und 1. Dezember 2017 B. 76-mal anrief (Gesprächsdauer jeweils 0 Minuten [UA act. 1612 ff.]). Gemäss Polizeibericht vom 2. Februar 2018 sei davon auszugehen, dass ein Teil des Anrufprotokolls durch den Beschuldigten gelöscht und von der IT-Forensik nicht wiederhergestellt werden konnte (UA act. 1579).