Um seinen Drohungen Nachdruck zu verleihen, sei der Beschuldigte ausserdem am 29. November 2017, ca. 16.15 Uhr, als Lenker seines Motorfahrzeugs am jeweiligen Wohnort von D. und H. vorbeigefahren und habe während dem Vorbeifahren diverse Gegenstände, unter anderem Geschirr, auf ihre Grundstücke geworfen.